BA Music Education & Music Performance

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studienganges bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie Musik als Künstler*innen und Lehrende vermitteln können und bestätigt ihnen die Lehrbefähigung für öffentliche oder private Musikschulen. Er berechtigt, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Das Studium

In den Modulen werden Fähigkeiten zur Entwicklung der eigenen künstlerischen Tätigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit künstlerischer und musikpädagogischer Forschung vermittelt. Die Studierenden erweitern und vertiefen praxisnah ihre technischen und interpretatorischen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen künstlerischen Hauptfach. Insbesondere befähigt der Studiengang zum Erteilen von qualifiziertem Instrumental- und Gesangsunterricht in Musikschulen, in freier Tätigkeit sowie an postsekundären Bildungseinrichtungen.

Die Phasen

Ankunft und Orientierung 

Ein Wechsel in einen anderen BA-Studiengang ist zum Ende der Orientierungsphase möglich.

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Praxisorientierte Studienmodule und Aufbau eigener Netzwerke der Studierenden

Vorbereitung des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Aufnahmebedingung

Voraussetzung zur Aufnahme ist die bestandene Zulassungsprüfung im künstlerischen Hauptfach sowie im Pflichtfach Klavier (ausgenommen künstlerisches Hauptfach Klavier).

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Anerkennungen

Frühere Studienleistungen können zur Anerkennung eingereicht werden. Die formelle Entscheidung trifft die Anerkennungskommission.

Zusätzliche Informationen sowie Formulare finden Sie hier.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Zuteilung durch die Zuteilungskommission erfolgt ist, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.

Sprachnachweis

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden.

Studiengebühr

Die Studiengebühren richten sich nach der Herkunft der Studierenden und setzen sich aus dem Semesterbeitrag und der ÖH-Gebühr zusammen.

EU-Bürger*in: € 270,– pro Semester
Nicht-EU-Bürger*in: € 590,– pro Semester
ÖH-Gebühr: € 22,70 pro Semester