BA Music Education & Music Performance

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studienganges bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie Musik als Künstler*innen und Lehrende vermitteln können und bestätigt ihnen die Lehrbefähigung für öffentliche oder private Musikschulen. Er berechtigt, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Das Studium

Künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Studienmodule unterstützen die Studierenden bei der Praxisnahen Entwicklung einer künstlerischen und pädagogischen Karriere als Musiklehrende in der Instrumental- und Gesangspädagogik.


Studiendauer
8 Semester (Vollzeitstudium)

Die Phasen

Wechsel in einen anderen Bachelor- Studiengang möglich. (Bedingung: bestandene Zulassungs-prüfung für zukünftigen Studiengang und ein freier Studienplatz)

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Praxisorientierte Studienmodule und Aufbau eigener Netzwerke der Studierenden

Die Module orientieren sich an den Heraus­forderungen des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschluss­prüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Aufnahmebedingung

bestandene Zulassungsprüfung. (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Prüfung in Gehörbildung und Tonsatz sowie Prüfung im Fach Klavier (ausgenommen Künstlerisches Hauptfach Klavier). 

Bewertung

jeder Prüfungsteil wird über ein Punktesystem beurteilt. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Ergebnisse der Zulassungsprüfungen feststehen, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.