BA Music Performance

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie als Musiker*innen eigene künstlerische Konzepte selbständig entwickeln und umsetzen können. Zudem berechtigt er, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Das Studium

In den Modulen werden Fähigkeiten zur Entwicklung der eigenen künstlerischen Tätigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit künstlerischer Forschung vermittelt. Die Studierenden erweitern und vertiefen praxisnah ihre technischen und interpretatorischen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen künstlerischen Hauptfach. Insbesondere befähigt der Studiengang zur künstlerischen Auseinandersetzung in den vielfältigen Formen des heutigen Musiklebens.


Studiendauer
8 Semester (Vollzeitstudium)
Studienstart: Wintersemester

Aufnahmebedingung

Voraussetzung zur Aufnahme ist die bestandene Zulassungsprüfung im künstlerischen Hauptfach sowie im Pflichtfach Klavier (ausgenommen künstlerisches Hauptfach Klavier).

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Die Phasen

Ankunft und Orientierung 

Ein Wechsel in einen anderen BA-Studiengang ist zum Ende der Orientierungsphase möglich.

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Praxisorientierte Studienmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit eigene Netzwerke aufzubauen.

Vorbereitung des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Anerkennungen von Prüfungsleistungen

Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen von postsekundären Bildungseinrichtungen aus dem In- und Ausland ist ab Studienbeginn möglich. Die Anerkennungskommission begutachtet die eingereichten Anträge.

Orientierung zum Ausfüllen der Anträge bieten der Leitfaden und ein Musterbeispiel.

Nachweise von Studienleistungen werden in Deutsch und Englisch anerkannt. Für andere Sprachen bitten wir um beglaubigte Übersetzungen.


Antrag auf Anerkennung senden

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Sprachnachweis

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss bis zum zum Beginn des 1. Semesters nachgewiesen werden.

Studiengebühr

Die Studiengebühren richten sich nach der Herkunft der Studierenden und setzen sich aus dem Semesterbeitrag und der ÖH-Gebühr zusammen.

EU-Bürger*in: € 270,– pro Semester
Nicht-EU-Bürger*in: € 590,– pro Semester
ÖH-Gebühr: € 24,70 pro Semester