BA Music Performance

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie als Musiker*innen eigene künstlerische Konzepte selbständig entwickeln und umsetzen können. Zudem berechtigt er, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Das Studium

In den Modulen werden Fähigkeiten zur Entwicklung der eigenen künstlerischen Tätigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit künstlerischer Forschung vermittelt. Die Studierenden erweitern und vertiefen praxisnah ihre technischen und interpretatorischen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen künstlerischen Hauptfach. Insbesondere befähigt der Studiengang zur künstlerischen Auseinandersetzung in den vielfältigen Formen des heutigen Musiklebens.

Die Phasen

Ankunft und Orientierung 

Ein Wechsel in einen anderen BA-Studiengang ist zum Ende der Orientierungsphase möglich.

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Praxisorientierte Studienmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit eigene Netzwerke aufzubauen.

Vorbereitung des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Aufnahmebedingung

Voraussetzung zur Aufnahme ist die bestandene Zulassungsprüfung im künstlerischen Hauptfach sowie im Pflichtfach Klavier (ausgenommen künstlerisches Hauptfach Klavier).

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Anerkennungen

Frühere Studienleistungen können zur Anerkennung eingereicht werden. Die formelle Entscheidung trifft die Anerkennungskommission.

Zusätzliche Informationen sowie Formulare finden Sie hier.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Zuteilung durch die Zuteilungskommission erfolgt ist, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.

Sprachnachweis

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden.

Studiengebühr

Die Studiengebühren richten sich nach der Herkunft der Studierenden und setzen sich aus dem Semesterbeitrag und der ÖH-Gebühr zusammen.

EU-Bürger*in: € 270,– pro Semester
Nicht-EU-Bürger*in: € 590,– pro Semester
ÖH-Gebühr: € 22,70 pro Semester