MA Music Performance & Career Development
Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.
Das Studium
Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach sowie die Kompetenz, Dramaturgien, Inszenierungen und Programme für Konzerte zu entwickeln und diese über ihr ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen selbständig als Unternehmer*innen in den Kulturbereich zu tragen.
Der Studiengang berechtigt, weiterführende Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.
Studiendauer
4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium (Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt)
Studienstart: Winter- oder Sommersemester
Aufnahmebedingung
- geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS
oder ein gleichwertiges Diplomstudium
- bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch, einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen)
Bewertung
Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Anerkennungen von Prüfungsleistungen
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen von postsekundären Bildungseinrichtungen aus dem In- und Ausland ist ab Studienbeginn möglich. Die Anerkennungskommission begutachtet die eingereichten Anträge.
Orientierung zum Ausfüllen der Anträge bieten der Leitfaden und ein Musterbeispiel.
Nachweise von Studienleistungen werden in Deutsch und Englisch anerkannt. Für andere Sprachen bitten wir um beglaubigte Übersetzungen.
Antrag auf Anerkennung senden
Sprachnachweis
Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss bis zum zum Beginn des 1. Semesters nachgewiesen werden.
Studiengebühr
Die Studiengebühren richten sich nach der Herkunft der Studierenden und setzen sich aus dem Semesterbeitrag und der ÖH-Gebühr zusammen.
EU-Bürger*in: € 270,– pro Semester
Nicht-EU-Bürger*in: € 590,– pro Semester
ÖH-Gebühr: € 24,70 pro Semester
