MA Music Performance & Career Development

Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.

Das Studium

Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach, sowie die Kompetenzen Dramaturgie, Inszenierung und Programme für Konzerte zu entwickeln und diese über ihr ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen selbständig als Unternehmer*innen im Kulturbereich zu tragen.

Der Studiengang berechtigt, weiterführende Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.


Studiendauer
4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium (Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt)

Aufnahmebedingung

  • ein künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten
  • ein künstlerisches Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder ein gleichwertiges Diplomstudium an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates.

Für Bewerber*innen ohne künstlerisch-pädagogische Vorstudien ist zusätzlich der Nachweis eines einschlägigen künstlerisch-pädagogischen Berufspraktikums im Ausmaß von wenigstens 40 Unterrichtsstunden oder einer berufspraktischen Tätigkeit als Musiklehrende notwendig.

  • bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch und Lehrprobe)

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache

Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Ergebnisse der Zulassungsprüfungen feststehen, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.