MA Music Performance & Career Development

Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.

Das Studium

Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach sowie die Kompetenz, Dramaturgien, Inszenierungen und Programme für Konzerte zu entwickeln und diese über ihr ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen selbständig als Unternehmer*innen in den Kulturbereich zu tragen.

Der Studiengang berechtigt, weiterführende Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.


Studiendauer
4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium (Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt)

Aufnahmebedingung

  • geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS

oder ein gleichwertiges Diplomstudium

  • bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch, einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen)

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Anerkennungen

Frühere Studienleistungen auf dem Niveau eines Master-Studiums können zur Anerkennung eingereicht werden. Die formelle Entscheidung trifft die Anerkennungskommission.

Zusätzliche Informationen sowie Formulare finden Sie hier.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Zuteilung durch die Zuteilungskommission erfolgt ist, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.

Sprachnachweis

Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden.

Studiengebühr

Die Studiengebühren richten sich nach der Herkunft der Studierenden und setzen sich aus dem Semesterbeitrag und der ÖH-Gebühr zusammen.

EU-Bürger*in: € 270,– pro Semester
Nicht-EU-Bürger*in: € 590,– pro Semester
ÖH-Gebühr: € 22,70 pro Semester