MA Music Performance & Career Development

Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.

Das Studium

Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach, sowie die Kompetenzen Dramaturgie, Inszenierung und Programme für Konzerte zu entwickeln und diese über ihr ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen selbständig als Unternehmer*innen im Kulturbereich zu tragen.

Der Studiengang berechtigt, weiterführende Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.


Studiendauer
4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium (Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt)

Aufnahmebedingung

  • geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS

oder ein gleichwertiges Diplomstudium

  • bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch und Lehrprobe, einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen)

Bewertung

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Sprachnachweis

Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.

Nach der Zulassungsprüfung

Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Ergebnisse der Zulassungsprüfungen feststehen, von der Studiendirektion verständigt.

Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.