International Office

The International Office is responsible for the entire program execution of exchange and mobility programs under the Erasmus+ framework and is first point of contact for students, staff and foreign partner universities, that are interested in collaborating with Stella Privathochschule für Musik on an international level.

The International Office aims promoting the integration of its international students into Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik university life.

Information

Studierende

  • Studienaufenthalt im Ausland auch Student Mobility for Studies (SMS) genannt.
  • Praktikumsaufenthalt im Ausland auch Student Mobility for Traineeship (SMT) genannt.

Hochschulpersonal

Lehr- und Forschungspersonal

  • Lehraufenthalt im Ausland auch Staff Mobility for Teaching (STA) genannt.
  • Weiterbildungsaufenthalt im Ausland auch Staff Mobility for Training (STT) genannt.

Allgemeines Personal

  • Weiterbildungsaufenthalt im Ausland auch Staff Mobility for Training (STT) genannt.

Das International Office informiert gerne über die Unterschiede der möglichen Auslandsaufenthalte.

Studierende

  1. Kontaktaufnahme mit dem International Office
  2. Anmeldung via EASY, dem European Online Application System for mobility among higher music education institutions (nur bei Aufenthalten an Hochschulen)
  3. Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen
  4. Erstellung eines Learning Agreement 
  5. Warten auf die Bestätigung der Aufnahme
  6. Unterzeichnung eines Grant Agreement 
  7. Planung und Buchung der Reise und Unterkunft
  8. Absolvierung eines Online-Sprachkurses (nur bei Bedarf)
  9. Los geht es…

Hochschulpersonal

  1. Kontaktaufnahme mit dem International Office
  2. Erstellung eines Mobility Agreement
  3. Unterfertigung eines Grant Agreement
  4. Planung und Buchung der Reise und Unterkunft
  5. Los geht es…

Das International Office begleitet jeden Auslandsaufenthalt von Anfang bis zum Ende und informiert individuell über die vielen kleinen Zwischenschritte.

Learning Agreement (LA)

  • Das LA ist nur für Studierende und legt den persönlichen Studienplan während des Auslandsaufenthaltes fest.
  • Das LA sichert, dass die erworbenen ECTS (min. 3 ECTS pro Monat) problemlos angerechnet werden können.
  • Das LA wird von der Heimatinstitution, der Partnerinstitution und der*dem Studierenden unterzeichnet.

Mobility Agreement (MA)

  • Das MA ist nur für Hochschulpersonal und definiert Inhalte und Rahmenbedingungen für den Auslandsaufenthalt. 
  • Das MA wird von der Heimatinstitution, der Partnerinstitution und der jeweiligen Person unterzeichnet.

Grant Agreement (GA)

  • Das GA ist eine Finanzierungsvereinbarung von einzelnen Studierenden oder einzelnen Personen des Hochschulpersonals. 
  • Das GA wird von der Heimatinstitution und der jeweiligen Person unterzeichnet.

Das International Office unterstützt bei der Erstellung der Vereinbarungen.

Warum Teil der Erasmus+ Gemeinschaft werden? 

Studierende

  • An einer anderen Musikhochschule (ohne Studiengebühren und mit finanzieller Unterstützung) studieren
  • An einer anderen Institution und bei spannenden Projekten (mit finanzieller Unterstützung) mitwirken
  • Neue Professor*innen kennenlernen und mit internationalen Künstler*innen arbeiten
  • Neue Freunde und Ensemblepartner*innen gewinnen und Teil eines weitreichenden Netzwerks werden
  • Vielfalt erleben, Wissen generieren und die eigenen Fähig- und Fertigkeiten erweitern

Hochschulpersonal

Lehr- und Forschungspersonal

  • Kontakte zu anderen Lehrenden und Forschenden knüpfen und pflegen
  • Neue Lehrmethoden und Organisationsstrukturen kennenlernen
  • Gemeinsam spannende künstlerische und wissenschaftliche Projekte auf den Weg bringen
  • Vielfalt erleben, Wissen generieren und die eigenen Fähig- und Fertigkeiten erweitern

Allgemeines Personal

  • Kontakte zu anderen Musikhochschulen knüpfen und pflegen
  • Neue Arbeitsweisen und Organisationsstrukturen kennenlernen
  • Gemeinsam die europäische Hochschullandschaft gestalten
  • Vielfalt erleben, Wissen generieren und die eigenen Fähig- und Fertigkeiten erweitern

Was macht das International Office genau?

  • Das International Office pflegt Kooperationen mit Partnerinstitutionen in Europa und über dessen Grenzen hinaus.
  • Das International Office berät Studierende und Hochschulpersonal zu Auslandsaufenthalten.
  • Das International Office koordiniert und unterstützt Auslandsaufenthalte von Studierenden und Hochschulpersonal.
  • Das International Office koordiniert und betreut internationale Projekte.

Was ist die rechtliche Grundlage um an Erasmus+ teilzunehmen?

Die Verleihung der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) auch Erasmus-Charta für die Hochschulbildung genannt.

Wo erfahre ich mehr zur Strategie von Erasmus+?

Im Erasmus+ Policy Statement auch Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik genannt.

Welche sind die Erasmus+ Partnerhochschulen?

Liste der Partnerhochschulen.

Ein Abkommen zwischen zwei Hochschulen auch Inter-Institutional Agreement (IIA) genannt, ist die Voraussetzung für ein Studienaufenthalt im Ausland.

Sollte die gewünschte Partnerhochschule nicht auf der Liste stehen, bemüht sich das International Office um die Unterzeichnung eines neuen Abkommens mit der neuen Hochschule.

In welchen internationalen Zusammenschlüssen ist das Haus vertreten?

Noch offene Fragen zu den internationalen Beziehungen?

Das International Office beantwortet Fragen gerne.

Das International Office hilft dir bei allen Fragen zu Erasmus+


Öffnungszeiten
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr


Mag.a Ulrike Ebli-McKenna
+43 5522 71110 23

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