MA Music Education & Music Performance
Der Master-Studiengang der Instrumental- und Gesangspädagogik besteht aus künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, welche die Hochbegabungsförderung in musikalischen Unterrichtssituationen in den Mittelpunkt stellen. Er vermittelt interdisziplinäre Grundlagen zur musikalischen Begabungsförderung und zur Leistungsförderung.
Innovative Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit dem Olympiazentrum Vorarlberg durchgeführt. Praktische pädagogische Unterrichtserfahrungen erwerben die Studierenden im Pre-College der Hochschule.
Das Studium
Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach und bestätigt ihnen die Lehrbefähigung, durch die sie in der Lage sind, mit musikalischen Hochbegabungen in Musikschulen, Konservatorien, Musikhochschulen und Musikuniversitäten künstlerisch und musikpädagogisch zu arbeiten.
Die Absolvent*innen sind befähigt, musikalische Begabungen festzustellen und durch pädagogische und psychosoziale Methoden zu unterstützten.
Der Studiengang berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten.

Aufnahmebedingung
- geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS
oder ein gleichwertiges Diplomstudium
- bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch und Lehrprobe, einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen)
Bewertung
Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.
Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.
Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache
Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.
Nach der Zulassungsprüfung
Alle Studienbewerber*innen werden, sobald die Ergebnisse der Zulassungsprüfungen feststehen, von der Studiendirektion verständigt.
Eine erfolgreich bestandene Zulassungsprüfung ist keine Gewährleistung für einen Studienplatz. Die Zuteilung eines Studienplatzes ist abhängig von den zur Verfügung stehenden freien Studienplätzen.
