Bis zum 15.4. zur Zulassungsprüfung bewerben

Willkommen an der Stella Vorarlberg

Die Weiterentwicklung des Vorarlberger Landes­konserva­toriums zur Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik ist erfolgreich abgeschlossen: Die Stella startet mit je zwei innovativen Bachelor- und Masterstudiengängen in das Wintersemester 22/23.

Unser Ziel: unsere Studierenden bestmöglich auf vielfältige und attraktive Berufswege vorzubereiten. Als Hochschule wollen wir in die Tiefe der Gesellschaft wirken – in der Bodenseeregion und darüber hinaus. Der Hochschulstandort Vorarlberg erfährt durch die Stella eine beträchtliche Aufwertung.

Hier, mitten in Europa, treffen sich kulturelle Exzellenz und hohe Lebensqualität.

Die Stella ist die erste Privathochschule in Österreich. Der Träger der Hochschule ist das Land Vorarlberg. Die Studiengebühren bleiben unverändert.

Bachelor

Music Education & Music Performance

Künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Studienmodule unterstützen die Studierenden bei der praxisnahen Entwicklung einer künstlerischen und pädagogischen Karriere als Musiklehrende in der Instrumental- und Gesangspädagogik.

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studienganges bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie Musik als Künstler*innen und Lehrende vermitteln können und bestätigt ihnen die Lehrbefähigung für öffentliche oder private Musikschulen. Er berechtigt, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Studiendauer:

8 Semester (Vollzeitstudium)

Orientierungsphase:

Wechsel in einen anderen Bachelor- Studiengang möglich. (Bedingung: bestandene Zulassungs-prüfung für zukünftigen Studiengang und ein freier Studienplatz)

Grundlagenphase:

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Professionalisierungsphase:

praxisorientierte Studienmodule und Aufbau eigener Netzwerke der Studierenden.

Bachelorphase:

die Module orientieren sich an den Heraus­forderungen des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschluss­prüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Aufnahmebedingung:

bestandene Zulassungsprüfung. (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Prüfung in Gehörbildung und Tonsatz sowie Prüfung im Fach Klavier (ausgenommen Künstlerisches Hauptfach Klavier).

Bewertung:

jeder Prüfungsteil wird über ein Punktesystem beurteilt. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache:

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.

Bachelor

Music Performance

Künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Studienmodule unterstützen die Studierenden bei der praxisnahen Entwicklung einer künstlerischen und pädagogischen Karriere als Musiklehrende in der Instrumental- und Gesangspädagogik.

Der Abschluss Bachelor of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie als Musiker*innen eigene künstlerische Konzepte selbständig entwickeln und umsetzen können. Zudem berechtigt er, weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Studiendauer:

8 Semester (Vollzeitstudium)

Orientierungsphase:

Wechsel in einen anderen Bachelor- Studiengang möglich. (Bedingung: bestandene Zulassungs-prüfung für zukünftigen Studiengang und ein freier Studienplatz)

Grundlagenphase:

Vermittlung von notwendigem Basiswissen

Professionalisierungsphase:

praxisorientierte Studienmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit eigene Netzwerke aufzubauen.

Bachelorphase:

die Module orientieren sich an den Herausforderungen des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Aufnahmebedingung:

bestandene Zulassungsprüfung. (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Prüfung in Gehörbildung und Tonsatz sowie Prüfung im Fach Klavier (ausgenommen Künstlerisches Hauptfach Klavier).

Bewertung:

jeder Prüfungsteil wird über ein Punktesystem beurteilt. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache:

Das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.

Master

Music Education & Music Performance

Der Master-Studiengang der Instrumental- und Gesangspädagogik besteht aus künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, welche die Hochbegabungsförderung in musikalischen Unterrichtssituationen in den Mittelpunkt stellen. Er vermittelt interdisziplinäre Grundlagen zur musikalischen Begabungsförderung und zur Leistungsförderung.

Innovative Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit dem Olympiazentrum Vorarlberg durchgeführt. Praktische pädagogische Unterrichtserfahrungen erwerben die Studierenden im Pre-College der Hochschule.

Studiendauer:

4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium

Der Abschluss Master of Arts des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach und bestätigt ihnen die Lehrbefähigung, durch die sie in der Lage sind, mit musikalischen Hochbegabungen in Musikschulen, Konservatorien, Musikhochschulen und Musikuniversitäten künstlerisch und musikpädagogisch zu arbeiten.

Die Absolvent*innen sind befähigt, musikalische Begabungen festzustellen und durch pädagogische und psychosoziale Methoden zu unterstützten.

Der Studiengang berechtigt, weiterführende Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Aufnahmebedingung:
  • ein künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten
  • ein künstlerisches Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder ein gleichwertiges Diplomstudium an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates.

Für Bewerber*innen ohne künstlerisch-pädagogische Vorstudien ist zusätzlich der Nachweis eines einschlägigen künstlerisch-pädagogischen Berufspraktikums im Ausmaß von wenigstens 40 Unterrichtsstunden oder einer berufspraktischen Tätigkeit als Musiklehrende notwendig.

  • bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch und Lehrprobe)
  • Bewerber*innen ohne Deutsch als Muttersprache: Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.
Bewertung:

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Master

Music Performance & Career Development

Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.

Studiendauer:

4 Semester im Vollzeitstudium
max. 8 Semester im berufsbegleitenden Studium (Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt)

Der Abschluss Master of Arts ddes Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach, sowie die Kompetenzen Dramaturgie, Inszenierung und Programme für Konzerte zu entwickeln und diese über ihr ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen selbständig als Unternehmer*innen im Kulturbereich zu tragen.

Der Studiengang berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten.

Aufnahmebedingung:
  • geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS

oder ein gleichwertiges Diplomstudium

  • bestandene Zulassungsprüfung (Prüfung im künstlerischen Hauptfach, Motivations- und Feedbackgespräch und Lehrprobe, einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen)
  • Bewerber*innen ohne Deutsch als Muttersprache: Das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen muss nachgewiesen werden.
Bewertung:

Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen.

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen von vor dem Studium erworbenen Kompetenzen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.